Urlaub und Arbeitsrecht was muss ich beachten
Kann der Chef den Urlaub verbieten?
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf einen Erholungsurlaub. Dieser dient nach dem Gesetzgeber vornehmlich dazu, sich von der Arbeit zu erholen und für die kommenden Aufgaben durch körperliche und mentale Entspannung vorzubereiten. Ohne Zweifel ist der Urlaub einer der schönsten Zeiten im Jahr und ein ständiges Gesprächsthema. Sonderangebote locken mit Rabatt-Preisen zu einer vorzeitigen Buchung. Doch der Urlaub muss zunächst vom Arbeitgeber bewilligt werden. Und wie verhält es sich, wenn der Kollege zur gleichen Zeit Urlaub nehmen will oder der Arbeitgeber den Urlaub nicht genehmigt. Wir haben die wichtigsten Antworten rund um den Urlaub im Arbeitsrecht nachstehend zusammengefasst. Schließlich sollte über Urlaub nicht gestritten werden. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund das Bundesurlaubsgesetz verabschiedet.
Das Bundesurlaubsgesetz und seine Regelungen
Das Thema Urlaub war schon immer brisant. Kein Wunder also, dass es das Bundesurlaubsgesetz schon seit mehr als 50 Jahren gibt. Es regelt die wichtigsten Fakten rund um den Erholungsurlaub und setzt insbesondere sogenannte Mindeststandards. Zu den wichtigsten Regelungen zählen die Anzahl der Mindesturlaubstage und die Bezahlung während des Urlaubs. Danach steht jedem Arbeitnehmer im Kalenderjahr wenigstens 20 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) oder 24 Tage (bei einer 6-Tage-Woche) Erholungsurlaub zu. Bei weniger Arbeitstagen in der Woche verringert sich dieser Urlaub entsprechend. Bei einer 2-Tage-Woche sind dies 8 Tage Mindesturlaub. Arbeitet man nicht das gesamte Jahr, hat man Anspruch auf einen Teilurlaub. Dieser beträgt 1/12 des Mindesturlaubs mal Anzahl der gearbeiteten Monate.
Ablehnung des Urlaubantrages und Widerruf des genehmigten Urlaubs
Häufig kommt es aber nicht zum Streit um die Urlaubstage, sondern wenn ein beantragter Urlaub nicht bewilligt wird oder gar ein genehmigter Urlaub vom Arbeitgeber widerrufen wird. Das Letztere ist besonders unangenehm, da in diesem Fall der Urlaub meist schon gebucht wurde. Auf jeden Fall benötigt der Arbeitgeber einen besonders wichtigen Grund, um einen genehmigten Urlaub zu widerrufen. Beispiele für einen solchen Grund können nur exemplarisch sein. So kann ein Grund die stockende Produktion sein, weil viele Mitarbeiter gleichzeitig ausgefallen sind. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall für die Kosten aufkommen, die der Arbeitnehmer durch den Widerruf seines Urlaubs hinnehmen musste. Aus betrieblichen Gründen kann der Urlaubsantrag auch abgelehnt werden. Häufig ist dies der Fall, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub machen möchten wie beispielsweise zur Weihnachtszeit. Dabei gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz keinen Vorrang für Mitarbeiter mit Kindern, berichtet Pedimasued in seinem Blog, in dem es sich auch um das Gehalt während des Urlaubs geht.